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Steuerspartip

Beauftragen Sie als Mieter oder Eigentümer eine Malerfirma mit der Ausführung Ihrer Renovierungsarbeiten, können Sie bei der Steuererklärung 20 % des überwiesenen Rechnungsbetrages in Zeile 46 der Mantelbogen geltend machen.

Als Belege reichen Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege bis zu einer Höhe von 3.000,00 EURO pro Jahr (= Steuerentlastung bis zu 600,00 EURO) ein.